Zur Begründung brachte er vor, dass es zwar zutreffe, dass er gegen die firmeninternen Direktiven betreffend privater Nutzung der IT-Kommunikationsmittel verstossen habe, indem er sich vereinzelt Bilder und Texte pornografischen Inhalts angeschaut habe. Aufgrund der als Beweismittel angeführten Cookie-Liste habe es sich dabei indes in zwei Jahren lediglich um rund sechs Internetseiten mit einer durchschnittlichen Verweildauer von ca. 2-3 Minuten gehandelt.