2. Mit Verfügung vom 19.07.2005 stellte die AK … den Versicherten wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit für 50 Tage (ab 01.06.05) in der Bezugsberechtigung auf ALE ein. Eine hiergegen erhobene Einsprache wies die Vorinstanz mit Entscheid vom 06.09.2005 ab.