Auf Rückfrage der Arbeitslosenkasse (AK …) über den Kündigungsgrund gab die frühere Arbeitgeberin an, dass der Versicherte mehrmals gegen firmeninterne IT- Benutzerrichtlinien verstossen habe, obwohl er die entsprechenden Verbote bzw. Direktiven als … gekannt habe; zumal diese halbjährlich auf dem Intranet für jeden Mitarbeiter ersichtlich aufgeschaltet worden seien und dort jederzeit hätten gelesen oder ausgedruckt werden können. Hierauf wurde dem Versicherten noch die Gelegenheit zur Stellungnahme geboten, wovon dieser mit Schreiben vom 22.06.2005 Gebrauch machte.