1. Der heute 53-jährige … (Jrg. 1952) ist verheiratet und Vater zweier schulpflichtiger Kinder. Seit dem 01.01.2003 arbeitete er bei der … AG in … als ... Zu Beginn des Jahrs 2005 stellte die Arbeitgeberin fest, dass der Versicherte gegen firmeninterne Direktiven zur Nutzung von Informatik- und Telekommunikationsmitteln verstossen habe, indem er sich zeitweilig pornografische Bilder und Leseartikel sowie Computerspiele angeschaut und mehrere Datenbanken zu erotischen Sexualthemen abgefragt habe. Anlässlich der internen Aussprache vom 17.01.2005 gestand der Versicherte seine diesbezüglichen Handlungen ein.