1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Entscheid des KIGA vom 28. Juli 2005 und die zugrunde liegende Verfügung vom 25. Mai 2005 werden aufgehoben. Das KIGA wird angewiesen, den jährlich versicherten Verdienst auf CHF 106'800.-- pro Jahr (CHF 8’900.-- pro Monat) festzusetzen. Von diesem Verdienst ausgehend sind die Taggelder neu zu berechnen und rückwirkend auf den 20. Januar 2004 auszuzahlen. 2. Es werden keine Kosten erhoben.