3. Fraglich bleibt nun, wie hoch der versicherte Verdienst vorliegend ausfällt. Der massgebende Lohn für das Jahr 2003 beträgt gemäss den Lohnabrechnungen CHF 117'740.90 (CHF 56'601.-- AHV-pflichtiger Lohn gemäss Lohnabrechnungen vom Januar bis Dezember 2003; CHF 61'139.90 gemäss Zusatzabrechnung 2003). Folgt man dem Ausgeführten, ist dies der versicherte Verdienst des Beschwerdeführers für den hier relevanten Bemessungszeitraum (E. 2.).