2. Am 13. September 2005 erhob der Versicherte beim Verwaltungsgericht fristund formgerecht Beschwerde gegen den Entscheid. Er beantragte Aufhebung desselben und rückwirkende Berechnung des Taggeldes aufgrund eines versicherten Verdienstes von CHF 10'860.-- pro Monat. Die Begründung folgt dabei weitgehend seiner Einsprache vom 23. Juni 2005. 3. Das KIGA beantragte am 28. September 2005 die Abweisung unter Kostenfolge mit gleicher Begründung wie im Einspracheentscheid.