Gegen diese Verfügung legte der Versicherte mit Schreiben vom 23. Juni 2005 Einsprache bei der Arbeitslosenkasse Graubünden ein. Mit der Einsprache beantragte er, dass die Berechnung des Taggeldes rückwirkend ab dem 20. Januar 2004 aufgrund eines versicherten Verdienstes von CHF 10’860.-- pro Monat vorzunehmen sei. Er begründete seinen Antrag hauptsächlich damit, dass sich 2003 sein Lohn auf CHF 130’322.-- belaufen habe. In diesem Lohn sei auch eine im Januar 2003 ausbezahlte Vergütung von CHF 78’254.35 enthalten.