Demnach erkennt das Gericht: 1. In Gutheissung der Beschwerde wird der angefochtene Einspracheentscheid aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zur erneuten Prüfung und Entscheidung – unter Wahrung des rechtlichen Gehörs – zurückgewiesen. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Aussergerichtlich hat das KIGA … mit Fr. 1'800.-- (inkl. MwSt.) zu entschädigen.