falsch interpretiert worden seien, dass die AUF zu 100% ab 23.09.2004 auf einem Arbeitsunfall (Metallsplitter in linke Hand [Daumen] gebohrt) im Zuge des Pro Wiv-Programms beruhe, wobei die Handverletzung nach kurzer Zeit wieder verheilt sei. Soweit Dr. … im Dezember 04 stets noch eine 100%-ige AUF bescheinigt habe, sei davon auszugehen, dass er damit die körperlich schwere Tätigkeit als Bauarbeiter gemeint habe. Für körperlich leichtere, den linken Vorderarm schonende Ersatztätigkeiten sei er aber noch zu 100% arbeitsfähig. Nichts anders gehe auch aus dem früheren IV-Entscheid (2001/02) hervor.