f) Mit Entscheid vom 15. Dezember 2004 wies das KIGA die Einsprache ab; zudem lehnte es jede Anspruchsberechtigung auf ALE infolge fehlender Vermittlungsfähigkeit (reformatio in peius) seit dem 23.09.2004 (laut Arztbericht von Dr. … seither zu 100% arbeitsunfähig taxiert) ab. Zur Begründung brachte es im Wesentlichen vor, dass der Einsprecher in Anbetracht der ihm zu 100% bescheinigten Arbeitsunfähigkeit neuerdings überhaupt nicht mehr vermittelbar sei, was er im August/November 04 (Beratungsgespräche mit RAV) gar noch selbst eingeräumt habe.