In der dagegen erhobenen Einsprache vom 26. August 2004 beantragte der Versicherte, stattdessen im Umfang von 100% als vermittlungsfähig eingestuft zu werden. d) Im Schreiben vom 21. Oktober 2004 teilte das KIGA dem Einsprecher mit, dass es gestützt auf die inzwischen eingeholten Unterlagen (Controlling- Bericht Pro Wiv/RAV vom 13.10.2004; Nachweise betreffend persönlicher Arbeitsbemühungen [Zeitperiode Jan.-Sept. 04]) im Weiteren einen Entscheid zu seinen Ungunsten nicht ausschliessen könnte und ihm deshalb die Möglichkeit zum Einspracherückzug innert 10 Tagen geboten werde.