c) Nach weiteren Abklärungen über den aktuellen Gesundheitszustand und die Restarbeitsfähigkeit des Versicherten im Kreuzspital Chur im Juni 04 (Vertrauensärztliche Untersuchung durch Dr. med. …) entschied das KIGA mit Verfügung vom 26. Juni 2004, den ALE-Gesuchsteller noch als zu 50% vermittlungsfähig einzustufen. In der dagegen erhobenen Einsprache vom 26. August 2004 beantragte der Versicherte, stattdessen im Umfang von 100% als vermittlungsfähig eingestuft zu werden.