Eine selbständige Erwerbstätigkeit ist erlaubt, allerdings nicht zu Lasten der EL. Der Versicherte ist darauf hingewiesen worden, dass es nicht ausreiche, wenn die Ehefrau eine Beschäftigung habe, sondern dass damit auch ein angemessener Lohn erzielt werden müsse. Es wäre ihr durchaus zumutbar, anstatt der anfänglich offenbar weniger rentablen selbständigen Tätigkeit eine unselbständige Erwerbstätigkeit auszuüben (siehe dazu EVG-Urteil vom 30. August 2004, P 28/04, E. 3).