Vorliegend wurde die Suche jedoch eindeutig zu wenig ernsthaft und intensiv betrieben. Hinzu kommt, dass die getätigten Bemühungen auf einen zu engen Stellensektor (KV-Stellen) beschränkt worden sind. Wie die Akten zeigen, entschloss sich die Betroffene relativ schnell sich selbständig zu machen. Ihre Geschenkboutique wurde nämlich bereits am 1. März 2005 eröffnet. Betreffend die Festsetzung der Höhe des Verzichtseinkommens hat die AK ebenfalls korrekt gehandelt.