Weiter wurde ihr eine ausreichende Übergangsfrist von acht Monaten zugestanden. Bereits im Oktober 2004 informierte die AK den Beschwerdeführer darüber, dass seiner Frau ab Juli 2005 ein hypothetisches Erwerbseinkommen angerechnet werde. Sie hatte demnach genügend Zeit, eine Stelle zu finden. Der Beschwerdeführer macht geltend, dass seine Frau sich telefonisch für mehrere Stellen beworben habe, aber immer abgewiesen worden sei. Es ist ohne weiteres anzuerkennen, dass die Stellensuche für eine langjährige Hausfrau nicht einfach ist. Vorliegend wurde die Suche jedoch eindeutig zu wenig ernsthaft und intensiv betrieben.