Zudem muss berücksichtigt werden, dass für die Aufnahme und Ausdehnung der Erwerbstätigkeit eine gewisse Anpassungsperiode erforderlich ist. Dieses Problem kann gelöst werden, indem der betroffenen Person eine gewisse realistische Übergangsfrist für die Aufnahme oder Erhöhung des Arbeitspensums zugestanden wird, bevor ein hypothetisches Einkommen angerechnet wird (EVG-Urteil vom 7. Juni 2005, P 16/04, Urteil vom 27. Februar 2004, P 64/03).