Zwar sei eine Anstellung im KV-Bereich wohl schwierig zu finden, doch eine Tätigkeit im Verkauf (wie jetzt ausgeübt) oder eine Hilfstätigkeit lägen - bei ernsthafter Stellensuche - durchaus im Bereich des Möglichen. Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren würden auch Personen ohne Anspruch auf Arbeitslosengelder bei der Stellensuche unterstützen. Die Unmöglichkeit der Aufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit sei nicht rechtsgenüglich nachgewiesen worden, folglich rechtfertige sich die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens.