c) Mit Einspracheentscheid vom 3. August 2005 wies die AK die Einsprache ab. Sie begründete ihren Entscheid damit, dass es einer 42-jährigen Schweizerin deutscher Muttersprache mit einer KV-Grundausbildung möglich sein müsse, innert acht Monaten eine unselbständige Vollzeitstelle zu finden. Zwar sei eine Anstellung im KV-Bereich wohl schwierig zu finden, doch eine Tätigkeit im Verkauf (wie jetzt ausgeübt) oder eine Hilfstätigkeit lägen - bei ernsthafter Stellensuche - durchaus im Bereich des Möglichen.