1. a) … ist am 31. Mai 1954 geboren und seit 1990 invalid. Er bezieht eine Invalidenrente in der Höhe von Fr. 27’096.-- pro Jahr und beansprucht Ergänzungsleistungen (EL). Die Ausgleichskasse des Kantons Graubünden (AK) informierte ihn erstmals anlässlich eines Telefongespräches am 12. Oktober 2004, später auch auf schriftlichem Weg, dass mit Erreichen der Volljährigkeit seines jüngsten Kindes, also ab dem 1. Juli 2005, seiner Ehefrau bei der Berechnung der EL ein hypothetisches Erwerbseinkommen angerechnet werde.