Gemäss Aussage der Arbeitgeberin hätte der Versicherte bei Wetterbesserung wieder zur Arbeit erscheinen sollen. Obwohl die Firma am 14. März 2005 ihren Betrieb wieder aufgenommen habe, habe sich der Beschwerdeführer nicht mehr gemeldet. Der Versicherte dagegen behauptet, dass er am 3. März 2005 in Begleitung eines Kollegen seinen Vorgesetzten aufgesucht habe. Dieser habe ihm ausdrücklich gesagt, dass er ihn anrufen werde, sobald sich das Wetter bessern würde und es wieder Arbeit gebe. Er habe jedoch nichts mehr von seinem Vorgesetzten gehört, weshalb er selber telefonisch Nachfrage gehalten habe.