1. Anfechtungsobjekt des vorliegenden Verfahrens ist der Einspracheentscheid des KIGA vom 29. Juni 2005, respektive die diesem zugrunde liegende Verfügung vom 11. Mai 2005. Nachfolgend gilt es zu prüfen, ob der Versicherte zu Recht wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit für zehn Tage in der Anspruchsberechtigung eingestellt worden ist.