Auf ihr Anraten hin, habe er sich noch am gleichen Tag in Begleitung von … zu seinem Vorgesetzten begeben. Dieser habe ihm mitgeteilt, dass zurzeit keine Arbeit anstünde. Er habe jedoch zugesichert, dass er sich mit ihm in Verbindung setzen werde, sobald sich daran etwas ändere. Die Behauptung seines Vorgesetzten - er sei erst am 8. März 2005 bei ihm gewesen - treffe nicht zu. Da er trotz Wetterbesserung nichts von seinem Vorgesetzten gehört habe, habe er ihn im Zeitraum vom 4. bis 11. März 2005 telefonisch auf seinem Natel zu erreichen versucht.