d) Am 11. Mai 2005 verfügte die ALK, dass der Versicherte wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit für zehn Tage in der Anspruchsberechtigung eingestellt werde. Eine dagegen erhobene Einsprache wies das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden (nachfolgend: KIGA) mit Entscheid vom 29. Juni 2005 ab.