1. Die Klage wird gutgeheissen und die … AG verpflichtet, der … Fr. 56'656.70, zuzüglich 4,5% Zins seit dem 16. Januar 2004 auf 56'463.60 zu bezahlen. 2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 04/2485 des Betreibungsamtes … wird im Umfang von Fr. 56’656.70, zuzüglich 4,5% Zins seit dem 16. Januar 2004 auf Fr. 56'463.60 beseitigt und in diesem Umfang wird die definitive Rechtsöffnung erteilt. 3. Die Gerichtskosten, bestehend - aus einer Staatsgebühr von Fr. 1’000.-- - und den Kanzleiauslagen von Fr. 126.-- zusammen Fr. 1'126.--