Die Beklagte hat es über einen längeren Zeitraum versäumt, die BVG-Beiträge für ihre Angestellten zu bezahlen und damit die Klägerin durch dieses Verhalten geradezu mutwillig zur Klageanhebung gezwungen. Rechtlich relevante Gründe für ihr mutwilliges Verhalten sind keine ersichtlich, weshalb es sich denn auch rechtfertigt, ihr die Verfahrenskosten vor Verwaltungsgericht sowie eine angemessene aussergerichtliche Entschädigung zu Gunsten der Klägerin aufzuerlegen. Demnach erkennt das Gericht: