Total Fr. 56'656.70 zuzüglich Verzugszins von 4,5% seit dem 16. Januar 2004 auf Fr. 56’463.60. Im gleichen Umfang ist auch der Antrag, es sei der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 04/2485 aufzuheben und der Rechtsvorschlag zu beseitigen, mithin der Klägerin die definitive Rechtsöffnung zu erteilen, gutzuheissen.