3. Die … AG reichte trotz entsprechender Aufforderung keine Klageantwort ein. Mit Schreiben vom 31. August 2004 teilte der Instruktionsrichter der Beklagten mit, dass das Gericht daher gestützt auf die ihm vorliegenden Akten entscheiden werde. Auf die weiteren Ausführungen in der Klage wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. Das Gericht zieht in Erwägung: