2. Mit Eingabe vom 30. Juni 2004 reichte die … beim Verwaltungsgericht fristund formgerecht Klage ein mit dem Begehren: „1. Die Beklagte habe der Klägerin eine Kapitalforderung von Fr. 56'463.60 plus Zins von Fr. 93.10 bis zum 15.01.2004, zuzüglich Zins zu 4,5% seit 16.01.2004, sowie die Kosten des Zahlungsbefehls vom [19. April 2004] zu bezahlen. 2. Im Betreibungsverfahren (Betreibung Nr. 04/2485) des Betreibungsamtes … sei im Umfange der zugesprochenen Forderung der Rechtsvorschlag zu beseitigen.“