1. Die Klage wird gutgeheissen und … verpflichtet, der Stiftung … Fr. 6’167.20 zuzüglich 5% Zins seit dem 17. Februar 2004 auf CHF 4'469.65 zu bezahlen. 2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 2040475 wird im Umfang von Fr. 6’167.20 zuzüglich 5% Zins seit dem 17. Februar 2004 auf Fr. 4'469.65 beseitigt und für diesen Betrag wird die definitive Rechtsöffnung erteilt. 3. Die Gerichtskosten, bestehend - aus einer Staatsgebühr von Fr. 500.-- - und den Kanzleiauslagen von Fr. 108.-- zusammen Fr. 608.--