BVG- Beiträge für ihre Arbeitnehmer nicht einbezahlte, erfolgte am 27. Januar 2004 seitens der Stiftung eine Mahnung zur Zahlung eines Betrages von insgesamt Fr. 5'947.20 bis spätestens 16. Februar 2004. Auf Begehren der Stiftung erliess das Betreibungsamt Kreis … am 18. Mai 2004 in der Betreibung Nr. 2040475 einen Zahlungsbefehl an die Arbeitgeberin über Fr. 5'947.20 nebst 5% Zins seit dem 17. Februar 2004 zuzüglich Fr. 150.-- Umtriebsentschädigung und Fr. 70.-- Kosten Zahlungsbefehl. Gegen die Betreibung erhob die Arbeitgeberin am 22. Mai 2004 Rechtsvorschlag.