Der Beschwerdeführer bringt nichts vor, was darauf hindeuten würde, dass dem nicht auch bei der zur Diskussion stehenden Schätzung so war. Vielmehr entspricht der festgesetzte Verkehrswert mit knapp Fr. 300'000.-- (worin auch noch ein Garagenplatz eingeschlossen ist) durchaus einem gängigen Wert für ältere 3- Zimmerwohnungen in der Stadt Chur. Für neue oder neuwertige 3- Zimmerwohnungen werden nämlich erheblich höhere Preise verlangt, die sich in der Grössenordnung von 350'000.-- bis 400'000.-- Franken bewegen.