Die Überprüfung der Anspruchsberechtigung ergab mit Wirkung ab 1. Oktober 2003 bis 31. Oktober 2003 einen Einnahmenüberschuss von Fr. 3'964.--, ab 1. November 2003 bis 31. Dezember 2003 einen Einnahmenüberschuss von Fr. 14'092.--, und ab 1. Januar 2004 ebenfalls einen Einnahmenüberschuss von Fr. 4'494.--. Mit Verfügungen vom 31. März 2004 wies die Ausgleichskasse das Gesuch ab. Die von … dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Entscheid vom 7. Juni 2004 ebenfalls ab.