Mit Wirkung ab 1. November 2003 sprach ihm die IV-Stelle des Kantons Graubünden eine Hilflosenentschädigung schweren Grades der AHV zu. Die Auszahlung dieser Leistung erfolgte ebenfalls durch die AHV- Ausgleichskasse des Kantons Graubünden und beträgt Fr. 844.-- im Monat bzw. Fr. 10'128.-- im Jahr. Er reichte am 24. November 2003 bei der Ausgleichskasse des Kantons Graubünden, EL-Durchführungsstelle, die Anmeldung mit den entsprechenden Unterlagen zum Bezug einer Ergänzungsleistung zu seiner ordentlichen einfachen Altersrente ein.