1. …, verwitwet, mit gesetzlichem Wohnsitz in …, Heimbewohner der … bezieht seit Jahren von der Ausgleichskasse des Kantons Graubünden eine ordentliche einfache Altersrente gemäss Rentenskala 21 (Teilrente), die laufend an die gesetzlichen Rentenerhöhungen angepasst wurde und ab 1. Januar 2003 Fr. 1'007.-- im Monat bzw. Fr. 12'084.-- im Jahr beträgt. Mit Wirkung ab 1. November 2003 sprach ihm die IV-Stelle des Kantons Graubünden eine Hilflosenentschädigung schweren Grades der AHV zu.