2. Dagegen erhob … unter Berücksichtigung der Abholfrist rechtzeitig am 14. Juni 2004 Beschwerde mit dem Antrag, die Schadenersatzverfügung aufzuheben. Der Beschwerdeführer bringt vor, er habe jahrelang um das finanzielle Überleben der Firma gekämpft. Die Bedingungen der Mietverträge mit den Stockwerkeigentümern und die Bankzinsen seien untragbar gewesen. Er habe den Sozialversicherungsbeiträgen immer höchste Priorität geschenkt und bis zum Konkurs auch nahezu alle Rechnungen der Ausgleichskasse bezahlt.