Nicht einleuchtend ist, weshalb der Arbeitgeber diese Vorkommnisse erfinden sollte. Wenn sich der Versicherte stets korrekt verhalten hätte, gäbe es für den Arbeitgeber keinen Grund, ihn mit sofortiger Wirkung freizustellen und auf seine Arbeitskraft trotz Lohnfortzahlung bis Ende Januar 2004 zu verzichten. Somit ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die vorgebrachten Gründe des Arbeitgebers der Wahrheit entsprechen, dies umso mehr, als sie nicht lediglich von einer Person vorgebracht und dokumentiert wurden.