Er habe aber nicht behauptet, an diesem Tag gar nicht gearbeitet zu haben. Aus der Aktennotiz des Arbeitgebers ergibt sich, dass der Versicherte die Rechnung nicht bezahlen wollte und ausfällig geworden sei. Er habe behauptet, an diesem Tag gar nicht gearbeitet zu haben, er sei aber im Arbeitsplan eingetragen. Auf den Vorwurf, er hole die Essenswagen trotz anders lautender Weisungen immer wieder zu früh ab, entgegnet der Versicherte, dass er an einem der genannten Tage gar nicht gearbeitet habe und gemäss einer Aktennotiz des Arbeitgebers rechtfertigt er sich ferner damit, dass der Stationsleiter lediglich etwas gegen ihn habe.