Er habe die Erlaubnis dazu gehabt. Der Arbeitgeber sagt dazu aus, dass am 16. September Lieferungen eingegangen seien, der Versicherte aber nur eine davon entgegengenommen habe. Ausserdem sei er mehrmals darauf hingewiesen worden, dass die Arbeitszeiten strikte einzuhalten seien. Er habe keine Erlaubnis gehabt, den Arbeitsplatz früher zu verlassen. Den Vorfall mit den Telefongebühren vom 14. Februar begründet der Versicherte damit, dass er lediglich nachgefragt habe, weil ihm ein Nachtrag in der Rechnung nicht klar gewesen sei. Er habe aber nicht behauptet, an diesem Tag gar nicht gearbeitet zu haben.