b) Dem Versicherten wird unter anderem vorgeworfen, sich sowohl am 27. Juni als auch am 18. September vor Arbeitsende vom Arbeitsplatz entfernt zu haben. Zum Vorfall im Juni sagt der Versicherte, es sei nicht möglich, dass ihn jemand an diesem Tag mit dem Auto in der Stadt gesehen habe, da er dieses schon einige Zeit vorher verkauft habe. Gemäss den Akten des Arbeitgebers hat er die Kontrollschilder aber erst im Juli deponiert. Zur Rechtfertigung für den zweiten Vorfall bringt er vor, er habe damit seine Pause vom 16. September kompensiert, da er immer wieder Lieferungen in der Pause entgegen nehmen müsse. Er habe die Erlaubnis dazu gehabt.