d) In der Folge verhandelten die Parteien und schlossen am 4./6. Dezember 2003 einen Aufhebungsvertrag ab, der die Auflösung des Arbeitsverhältnisses per Ende Januar 2004 mit voller Lohnfortzahlung und die sofortige Befreiung von der Arbeitsleistung vorsah. Der Versicherte zog daraufhin seine Verwaltungsbeschwerde zurück. Im Arbeitszeugnis vom 21. November 2003 wird dem Versicherten bescheinigt, dass der Arbeitgeber mit seinen Leistungen (Qualität und Quantität) stets zufrieden gewesen sei und dass er sich gegenüber Patienten und Mitarbeitenden freundlich und korrekt verhalten habe.