c) Nach dem Vorfall vom 18. September teilte ihm der Arbeitgeber am 22. September mit, dass beabsichtigt sei, das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Fristen aufzulösen. Es wurde dem Versicherten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Dieser konnte sich damit nicht einverstanden erklären und bestritt die Vorfälle. Zudem reichte er eine Verwaltungsbeschwerde gegen die am 27. Oktober mitgeteilte Freistellung und Einstellung der Lohnzahlung ab 23. September 2003 ein.