Zudem ist dem Versicherten vorzuwerfen, dass er seine Stelle per Ende November 2003 gekündigt hat, obwohl die Eröffnung des Supermarktes erst für März 2004 geplant war. Der Versicherte wollte sich genügend Vorbereitungszeit nehmen, ist damit aber auch das Risiko einer möglichen Verzögerung eingegangen. Zur Zeit seiner Kündigung stand noch nicht einmal ein konkretes Datum für die Eröffnung fest. Zudem hätte dem Versicherten klar sein müssen, dass bei Projekten dieser Art Verzögerungen nicht unüblich sind und die Terminplanung häufig angepasst werden muss.