… wirft darin sogar die Frage auf, ob das Projekt für den Versicherten immer noch aktuell sei und es wird auf eine mögliche Vertragsunterzeichnung in den nächsten Tagen hingewiesen. Es ist seitens der … offenbar noch keineswegs sicher, ob der Versicherte diesen Vertrag nun tatsächlich abschliessen will. Aus dieser Formulierung ergibt sich klar, dass es sich eben noch nicht um eine verbindliche Zusicherung handelt. Auch der Hinweis auf die mögliche Vertragsunterzeichnung hätte dem Versicherten klar machen müssen, dass ein schriftlicher Vertrag geplant war und er bis zu dessen Unterzeichnung mit der Kündigung hätte zuwarten müssen.