3. a) Dagegen erhob der Versicherte am 10. Mai 2004 Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit sinngemässem Antrag auf Aufhebung des Einspracheentscheides und Verzicht auf die verfügten Einstelltage. Er begründet sein Begehren damit, dass das Schreiben von … vom 27. August eine schriftliche Zusicherung sei. Ausserdem hätte auch eine mündliche Zusage ausgereicht, da der Begriff der Zusicherung nicht näher definiert sei.