Auf diese Zusicherung hin habe er dann sofort gekündigt, denn er habe eine dreimonatige Kündigungsfrist zu wahren gehabt und eine Geschäftsgründung lasse sich nicht von heute auf morgen verwirklichen. Er habe erst im November 2003 per E-Mail erfahren, dass es Verzögerungen gebe. Für diese trage er keine Verantwortung, schuld daran seien kommunikative Probleme zwischen … und der …. Eine Eröffnung sei nun frühestens im September 2004 möglich. Die Absichtserklärung für eine …- Partnerschaft habe man am 12. Januar 2004 unterzeichnet.