Am 27. August 2003 teilte sie dem Versicherten in einem Fax mit: „Wenn es für Sie immer noch aktuell ist, und Sie und Ihre Lebenspartnerin das Warenlager in der Höhe von ca. Fr. 240'000.-- übernehmen können, dann würden wir uns über eine Partnerschaft sehr freuen und einer Vertragsunterzeichnung in den nächsten Tagen steht nichts mehr im Wege“. Auf diese Zusicherung hin habe er dann sofort gekündigt, denn er habe eine dreimonatige Kündigungsfrist zu wahren gehabt und eine Geschäftsgründung lasse sich nicht von heute auf morgen verwirklichen.