d) Schliesslich rügt der Beschwerdeführer, die dem angefochtenen Einspracheentscheid zugrunde liegende Verfügung verletze den Grundsatz von Treu und Glauben. Nachdem der Sonderbeitrag ein erstes Mal verfügt, bezahlt und von der Ausgleichskasse wieder zurückerstattet worden sei, habe er den Betrag von rund Fr. 190'000 sofort vollumfänglich für ein Bauprojekt in ... eingesetzt. Die Rückzahlung des Beitrages durch die Ausgleichskasse habe ganz klar eine Vertrauensgrundlage geschaffen in dem Sinne, dass die Angelegenheit nun erledigt sei. Diese Rüge ist ebenfalls unbegründet. Nach der Praxis des Bundesgerichts schützt der in Art.