2. a) Kapitalgewinn im Sinne von Abs. 3 ÜBAHVV sind nach Art. 17 AHVV in Verbindung mit Art. 18 Abs. 2 DBG alle Kapitalgewinne aus Veräusserung, Verwertung oder buchmässiger Aufwertung von Geschäftsvermögen. Im vorliegenden Fall realisierte der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit seiner Einzelfirma in ... 1999 einen Liquidationsgewinn von rund 2 Millionen Franken. Dieser Gewinn ist somit - entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers - ein Kapitalgewinn im Sinne von Abs. 3 ÜBAHVV.