b) Die beiden zitierten Übergangsbestimmungen stehen in engem Zusammenhang mit dem von verschiedenen Kantonen auf den 1. Januar 2001 vorgenommenen Systemwechsel bei der Bemessung der direkten Bundessteuer. Graubünden gehört zu der Mehrheit der Kantone, die von der Vergangenheitsbemessung auf die Gegenwartsbemessung übergegangen sind. Der Kanton Waadt hingegen ist bei der Vergangenheitsbemessung geblieben. Abs. 2 ÜBAHVV zielt auf die Kantone mit Gegenwartsbemessung, Abs. 3 ÜBAHVV auf diejenigen mit Vergangenheitsbemessung.